§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen GIFLEX, Inh. Gennadi Senfeld, Müser Str. 23, 36358 Herbstein (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Auftraggeber.
§ 2 Leistungsumfang
Gegenstand der Leistungen sind insbesondere Entrümpelungen, Haushalts- und Wohnungsauflösungen sowie die besenreine Übergabe. Der konkrete Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
§ 3 Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
§ 4 Ausführungsfristen
Vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich. Verzögerungen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, berechtigen zu einer angemessenen Verlängerung der Leistungszeit.
§ 5 Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer zum vereinbarten Termin ungehinderten Zugang zu den zu räumenden Objekten erhält. Persönliche Wertgegenstände und zu erhaltende Sachen sind vom Auftraggeber vorab kenntlich zu machen oder zu entfernen.
§ 6 Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet die fachgerechte Ausführung der vereinbarten Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik. Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen finden Anwendung.
§ 7 Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, außer bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist der Höhe nach auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
§ 8 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Juni 2026